Gauselfingen, seit 01.01.1974 Burladingen-Gauselfingen, liegt im oberen Fehlatal auf der Zollernalb, 697 m über NN. Der höchste Punkt ist der Wolfsgrubenbuckel mit 877,4 m über NN.
Es wird vermutet, dass unser Ort im 4. Jahrhundert gegründet wurde. Die erste urkundliche Erwähnung fand Gauselfingen 772 in einer Schenkungsurkunde eines gewissen Herrn Bleon an das Kloster Lorsch. Zeugen der Vergangenheit sind drei prähistorische Grabhügel, Gräber aus der La-Tene-Zeit, aus keltischer und frühalemannischer Zeit und 56 Adlerbrakteaten (Münzen) und 22 Heller (Münzen) sind zu nennen, die 1951 in einem unglasierten Tongefäß gefunden wurden.
Nach den Herrschaften von Hölstein (Stetten unter Holstein) und Herstenstein (Hornstein -Sigmaringen) kam Gauselfingen Ende des 15. Jahrhunderts in den Besitz der Zollergrafen und ab 1544 gehörten 21 Einwohner zum ersten Mal dem Amt Burladingen an. Das bettelarme Dorf hatte 1693 - 64, 1780 - 280 und 1871 schon 561 Einwohner. Grafschaften und Fürstentümer lösten einander ab und ab 1848/49 huldigte man Preußens Krone und König Wilhelm dem IV auf der Zollernburg. Die Oberämter Hechingen und Gammertingen haben ebenfalls einen Platz in der Geschichte Gauselfingens.
![Brunnen Gauselfingen](/fileadmin/_processed_/b/2/csm_Brunnen_Gauselfingen_937b09195b.jpg)
![Kindergarten Gauselfingen](/fileadmin/_processed_/1/6/csm_Kiga_Gauselfingen_4241995545.jpg)
Zu Beginn dieses Jahrhunderts begann durch den Bahnanschluss um 1910 die positive wirtschaftliche und industrielle Entwicklung des bis dahin bettelarmen Albdorfes. Wirker und Stricker bauten eine Textilindustrie auf, in der ein Teil der 1939 - 632 Einwohner bereits Beschäftigung fanden. Nach dem Krieg entwickelte sich Gauselfingen schnell zu einem reinen Industrieort, in dem sich die Einheimischen die Arbeitsplätze aussuchen konnten und zwischen 1965 und 1980 pendelten täglich rund 200 auswärtige Arbeitskräfte bei uns ein und weitere 200 wurden in Filialbetrieben in der Umgebung beschäftigt. Aus der wirtschaftlichen Nachkriegs-Blütezeit entwickelte sich ein moderner Industrie-Ort und Gauselfingen brachte eine ganzheitliche örtliche Infrastruktur mit ca. 1.250 Einwohnern und 923 ha Fläche, davon ca. 650 ha Wald, am 1.1.1974, in die nun aus 9 Teilorten bestehende Flächengemeinde Burladingen ein. Die Strukturkrise der Textilindustrie hat Gauselfingen in den letzten Jahren besonders hart getroffen. Alle Betriebe der Vor- und erfolgreichen Nachkriegszeit gibt es heute nicht mehr. Handel, Handwerk und Neugründungen schaffen heute begrenzt neue Arbeitsplätze und die Gemeinde ist heute kein unangenehmer Wohnort. Bauinteressenten steht ausreichend und preiswertes kommunales Bauland zur Verfügung.
Das kulturelle Leben in Gauselfingen wird überwiegend von den örtlichen Vereinen gestaltet. Ein Musikverein, Gesangverein, Jugendclub, Turn- und Sportverein, Narrenzunft, Kleintierzuchtverein, Motorradclub und die Freiwillige Feuerwehr bieten u. a. auch Gelegenheit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung Jahresprogramm 2025
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung Jahresprogramm 2025
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Es besteht die Möglichkeit, Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 16.08.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Klein, Tel. 07475/892-126, E-Mail: L.Klein@Burladingen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Veranstaltungen in der Ortschaft Gauselfingen
Weihnachtsmarkt der Nothilfe für Polarhunde
Datum 30.11.2024
Uhrzeit 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
VeranstalterNothilfe für Polarhunde
OrtAuffangstation Nothilfe für Polarhunde
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