Killer ist wohl das jüngste Dorf im Killertal. Es verdankt seine Entstehung der Christianisierung zu Beginn des 7. Jahrhunderts. Seine Kirche war als Urkirche die Mutterkirche im Tal, von Hausen i.K. bis Weiler ob Schlatt.
Als sich rings um die Kirche Wohnhäuser erhoben, war der Kirchweiler fertig, wie heute noch aus der Ortsanlage zu ersehen ist. In der damals so wohlklingenden alemannischen Mundart hieß der Weiler „Kilchwilari“. Daraus wurde später Kilchwilar, Kilwilar, Killar, Killer. Die starken Mauern der Kirche lassen darauf schließen, dass sie einst eine Wehrkirche war. Der alte Kirchturm wurde beim Erdbeben 1978 so schwer beschädigt, dass er abgerissen und neu aufgebaut werden musste.
Killer war schon in früheren Zeiten ein viel besuchter Wallfahrtsort. Die Wallfahrt war bereits in der alten ums Jahr 1300 erbauten Kirche in Blüte. 1565 wurde die jetzige Kirche gebaut, 1730 der Gnadenaltar mit dem Gnadengebilde errichtet und 1778 wurde sie vergrößert. 1488 wurden die gemeinden Hausen und Jungingen als selbstständige Pfarreien von der Urpfarrei abgetrennt. Killer verlor wohl im dreißigjährigen Krieg den eigenen Pfarrer und ist jetzt Teil der Pfarrei Hausen.
Zu Ende des 14. Jahrhunderts tauchten die ersten Namen des Adelgeschlechts von Killer auf. 1377 fiel ein Albert von Killer in der Schlacht bei Reutlingen. Er ist wahrscheinlich der Vater des Heinrich von Killer. Dieser starb 1413. Sein Grabmal befindet sich in der Ebinger Martinskirche. Er hinterließ drei Söhne und eine Tochter, die sich „von Ringelstein“ nannten, weil der Vater 1409 mit Ringelstein belehnt worden war (an der Grenze Ringingen-Burladingen).
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
icon.crdate24.07.2024
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Solche Unternehmen können sich noch bis zum 31. August 2024 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle 23. Auswahlrunde bewerben.
Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:
Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: Telefonnummer: 07071 757-3327
E-Mail: christine.braun-nonnenmacher(@)rpt.bwl.de
Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“: