Grabhügelfunde weisen auf eine vorgeschichtliche Besiedlung des Dorfes hin. Die Endung „-ingen“ im Ortsname geht wie bei den Nachbarorten auf die Alemannen zurück, die sich auf der Alb ab dem 5. Jahrhundert niederließen.
Das von 1245–1392 bezeugte Geschlecht der Herren von „Salbeningen“ erbaute die Burg über dem Ort, heute „Altes Schloss“ genannt. Dieses war schon 1386 „Burgstall“, also zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bewohnt.
Die Oberhoheit hatten im 13. Jahrhundert die Herren von Hohenberg inne. Ab 1401 gehörte der Ort zur Grafschaft Werdenberg-Trochtelfingen und fiel mit dieser 1534 an das Haus Fürstenberg, wo der Ort bis 1806 blieb.
Im Zuge der napoleonischen Neuordnung der Gebiete im süddeutschen Raum wurde der Ort dem Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen zugeschlagen, das 1850 im Königreich Preußen aufging.
Eine Verwaltungsreform, ordnete das Dorf 1925 dem Kreis Hechingen zu. Am 01.01.1973 erfolgte im Rahmen der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg die Eingliederung in den Stadtverband Burladingen.
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
icon.crdate24.07.2024
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Solche Unternehmen können sich noch bis zum 31. August 2024 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle 23. Auswahlrunde bewerben.
Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:
Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: Telefonnummer: 07071 757-3327
E-Mail: christine.braun-nonnenmacher(@)rpt.bwl.de
Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“: