Grabhügelfunde weisen auf eine vorgeschichtliche Besiedlung des Dorfes hin. Die Endung „-ingen“ im Ortsname geht wie bei den Nachbarorten auf die Alemannen zurück, die sich auf der Alb ab dem 5. Jahrhundert niederließen.
Das von 1245–1392 bezeugte Geschlecht der Herren von „Salbeningen“ erbaute die Burg über dem Ort, heute „Altes Schloss“ genannt. Dieses war schon 1386 „Burgstall“, also zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bewohnt.
Die Oberhoheit hatten im 13. Jahrhundert die Herren von Hohenberg inne. Ab 1401 gehörte der Ort zur Grafschaft Werdenberg-Trochtelfingen und fiel mit dieser 1534 an das Haus Fürstenberg, wo der Ort bis 1806 blieb.
Im Zuge der napoleonischen Neuordnung der Gebiete im süddeutschen Raum wurde der Ort dem Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen zugeschlagen, das 1850 im Königreich Preußen aufging.
Eine Verwaltungsreform, ordnete das Dorf 1925 dem Kreis Hechingen zu. Am 01.01.1973 erfolgte im Rahmen der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg die Eingliederung in den Stadtverband Burladingen.
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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung Jahresprogramm 2025
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung Jahresprogramm 2025
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Es besteht die Möglichkeit, Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 16.08.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Klein, Tel. 07475/892-126, E-Mail: L.Klein@Burladingen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Veranstaltungen in der Ortschaft Salmendingen
Kornbühlpflegetag
Datum 12.10.2024
Uhrzeit 09:00 Uhr
VeranstalterSchwäbischer Albverein OG Salmendingen
OrtKornbühl
Ausweichtermin Kornbühlpflegetag
Datum 26.10.2024
Uhrzeit 09:00 Uhr
VeranstalterSchwäbischer Albverein OG Salmendingen
OrtKornbühl
Kesselfleischessen
Datum 23.11.2024
Uhrzeit 12:00 Uhr
VeranstalterSportverein Salmendingen
OrtSportheim Salmendingen
Probewochenende
Datum 29.11.2024 bis 01.12.2024
VeranstalterMusikverein Salmendingen
Ortauswärts
Weihnachtslieder spielen
Datum 24.12.2024
Uhrzeit 09:00 Uhr
VeranstalterMusikverein Salmendingen
OrtSalmendingen